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Unter einer Schadstoffsanierung versteht man die Sanierung von mit Schadstoffen belasteten Räumen oder Gebäuden, mit Stoffen also, die in der Regel als ""gesundheitsgefährdend" eingestuft werden.
Bekannte Raumluftschadstoffe sind Asbest, flüchtige organische Verbindungen (VOC), polychlorierte Biphenyle (PCB), Holzschutzmittel: z.B. Pentachlorphenol und Derivate (PCP, TCP) oder auch Lindan neben vielen anderen, polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Formaldehyd, künstliche Mineralfasern (KMF), Isocyanate, staubgebundene Allergene (von Pflanzen, Tieren und Pilzen) aber auch nitrose Gase, Flammschutzmittel, Weichmacher, Kunststoffmonomere und zahlreiche andere mehr.
Für Asbestsanierungen gilt in Deutschland die TRGS 519.
Da eine Beschädigung von Asbestprodukten zur Freisetzung der Asbestfasern führen kann, muss die Sanierungsbaustelle in Gebäuden staubdicht von der Umgebung abgeschottet werden. Der Innenbereich muss während der Arbeiten unter Unterdruck gehalten werden. Die Arbeitsbereiche dürfen nur über Schleusensysteme betreten und verlassen werden.
Nach dem Europäischen Abfallkatalog (in Deutschland umgesetzt als Abfallverzeichnis-Verordnung) sind asbesthaltige Abfallstoffe als gefährlicher Abfall (Kennzeichnung mit * des AVV-Schlüssels) eingestuft. Nach der NachwV ist ein Begleitscheinverfahren durchzuführen. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz stellt der Abfallablagerung auf einer Deponie die Abfallverwertung (falls möglich) voran. Nach dem praktisch absoluten Verbot der Nutzung von Asbest in Deutschland im Jahr 1993 (GefStoffV) trat die Frage nach einer geordneten Entsorgung auf. Es wurden unterschiedliche Abfallverwertungsverfahren erarbeitet, aus denen sich dann noch Mischtypen bildeten. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
